Die Entsorgung in unserer Gemeinde funktioniert insgesamt sehr gut – dafür ein großes Dankeschön an alle Bürgerinnen und Bürger. Damit das auch in Zukunft so bleibt, möchten wir die wichtigsten Regeln für die Anlieferung am Altstoffsammelhof noch einmal übersichtlich in Erinnerung rufen.
Warum gibt es Altstoffsammelhöfe?
Jede Gemeinde im Salzburger Seenland betreibt alleine oder gemeinsam mit einer anderen Gemeinde einen Altstoffsammelhof. Grundlage dafür ist das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998. Es verpflichtet die Gemeinden, Einrichtungen bereitzustellen, in denen getrennt gesammelte Siedlungsabfälle ordnungsgemäß erfasst werden können.
Kommunale Erfassungspflicht: Dafür ist die Gemeinde zuständig
Für Siedlungsabfälle gilt die kommunale Erfassungspflicht. Das bedeutet, dass die Gemeinden die sachgerechte Entsorgung von diesen Abfällen sicherstellen müssen. Als Siedlungsabfälle versteht man laut Abfallwirtschaftsgesetz 2002 „gemischte und getrennt gesammelte Abfälle aus Haushalten, einschließlich Papier und Karton, Glas, Metall, Kunststoff, Bioabfälle, Holz, Textilien, Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren sowie Sperrmüll, einschließlich Matratzen und Möbel“. Auch Problemstoffe – also Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften – können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos am Altstoffsammelhof abgegeben werden. Nicht zu den Siedlungsabfällen zählen hingegen Abfälle aus der Produktion, der Land- und Forstwirtschaft, Altfahrzeuge sowie Bau- und Abbruchabfälle.
Individuelle Entsorgungspflicht: Dafür ist die Bürgerin und der Bürger zuständig
Für Abfälle außerhalb der Siedlungsabfälle besteht eine individuelle Entsorgungspflicht. Das bedeutet: Hier müssen sich die Verursacherinnen und Verursacher selbst um die fachgerechte Entsorgung kümmern. Viele Gemeinden bieten jedoch auch hierfür freiwillig bürgerfreundliche Angebote an. So können beispielsweise Altreifen, Bauschutt, Gipsabfälle oder künstliche Mineralfasern in haushaltsüblichen Mengen – teilweise kostenlos – am Altstoffsammelhof abgegeben werden.
So gelingt die Anlieferung reibungslos
Damit vor Ort alles schnell und unkompliziert abläuft, beachten Sie bitte folgende Punkte:
· Trennen Sie Ihre Abfälle bereits zu Hause nach Fraktionen.
· Für jede Abfallart gibt es festgelegte Freimengen.
· Informationen zu Freimengen und möglichen Kosten bei Übermengen finden Sie in der Abfallabfuhrordnung Ihrer Gemeinde – am Altstoffsammelhof ausgehängt oder online auf der Gemeindehomepage.
· Größere Mengen können – je nach Kapazität – nach vorheriger Anmeldung kostenpflichtig abgegeben werden.
· Wenden Sie sich bei der Anlieferung von Übermengen bitte direkt an das Personal vor Ort.
Mit Ihrer Mithilfe bleibt der Altstoffsammelhof ein gut funktionierender Service für alle.