Heizkosten-Zuschuss 2025 des Landes Salzburg

Veröffentlichungsdatum09.12.2024Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
heizkosten

Wie in den Vorjahren, gewährt das Land Salzburg 2025 den Antragstellerinnen und Antragstellern einen Zuschuss in Form einer pauschalen Zuwendung für die Beheizung und energetische Versorgung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Durch diesen Zuschuss - in Höhe von Euro 250,00/einmalig pro Förderperiode - sollen einkommensschwache Haushalte bei der Bestreitung ihrer Heiz- und Energiekosten finanziell unterstützt werden.

 

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ab 1. Jänner 2025, wie in den Vorjahren ausschließlich online, über E-Government möglich (Antragsfrist: 30. September 2025). Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich!

Für Gemeindebürger, die KEINEN Internet-Zugang haben, bieten wir als besonderes Service die Möglichkeit, diesen Antrag elektronisch, im Gemeindeamt Straßwalchen zu stellen. In diesem Fall stehen Ihnen Herr Mag. Johann FÜRST oder Frau Nicole MAYRHOFER gerne zur Verfügung. 

 

Hinweise:

Bei der Antragstellung im Gemeindeamt übertragen wir jene Daten in die elektronische Eingabemaske, die eine Antragstellerin oder ein Antragsteller angibt. Hierzu stellte uns das Land Salzburg eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses (Papierform) zur Verfügung. Diese Ausfüllhilfe erhalten Sie im Gemeindeamt Straßwalchen, während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden.

 

BITTE beachten Sie, dass bei der Antragstellung ein Nachweis über das gesamte Haushaltseinkommen vorzulegen ist!

Das Land Salzburg stellt für diese Aktion einen Betrag von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Sollte dieser Betrag vorzeitig ausgeschöpft sein, erfolgen KEINE weiteren Förderungen mehr.

 

Nähere Informationen erhalten Sie in der Beilage bzw. direkt beim 

Land Salzburg, Tel. +662 8042 3669, E-Mail: heizscheck@salzburg.gv.at


Richtlinien_Heizkostenzuschusses_2025

Heizkostenzuschuss-Ausfüllhilfe